Hallo liebes Expertenteam,
ich hätte eine Frage zur Umlagepflicht eines Betriebes.
Im August 2024 wurde eine GmbH gegründet, mit der Absicht einen bestehenden Hotelbetrieb zu übernehmen.
Zum 01.12.2024 wurde dann der erste Mitarbeiter (Manager) eingestellt, der alles für die Übernahme zum 01.01.2025 in die Wege leiten sollte.
Zum 01.01. wurden dann im Rahmen eines Betriebsübergangs 46 Mitarbeiter vom vorherigen Betreiber übernommen.
Wird hier trotzdem bei der Prüfung der Umlagepflicht ab dem 01.01.2025 die Beschäftigtenzahl vom Vorjahr herangezogen, sodass der Betrieb 2025 noch Umlagepflichtig ist?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.