Guten Tag, ich habe eine Frage zur Feststellung für die Umlage U1 Pflicht.
Es kursieren verschiedene Meinungen ob Krankengeldbezieher und Elterngeldbezieher mit in die U1 Pflichtigen Arbeitnehmer einzurechnen sind.
Beispiel: Arbeitnehmer ist seit 25.10.2025 im Krankengeldbezug. Wird er in den Monaten November und Dezember als Arbeitnehmer voll mitgezählt oder zählt er nicht mit.
Danke und mit freundlichen Grüßen
Ines