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  • 01
    Umlage U1 Feststellung

    Guten Tag, ich habe eine Frage zur Feststellung für die Umlage U1 Pflicht.

    Es kursieren verschiedene Meinungen ob Krankengeldbezieher und Elterngeldbezieher mit in die U1 Pflichtigen Arbeitnehmer einzurechnen sind.

    Beispiel: Arbeitnehmer ist seit 25.10.2025 im Krankengeldbezug. Wird er in den Monaten November und Dezember als Arbeitnehmer voll mitgezählt oder zählt er nicht mit.

    Danke und mit freundlichen Grüßen

    Ines


     

  • 02
    RE: Umlage U1 Feststellung

    Guten Tag,
     
    die Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit und für Mutterschaftsleistungen vom 19.11.2019 führen dazu folgendes aus:
     
    Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf der Grundlage des EFZG haben, sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten des Arbeitgebers grundsätzlich zu berücksichtigen.
    Dabei sind auch die Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die nach der Entgeltfortzahlung Krankengeld beziehen.
     
    Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Personen in Elternzeit.
     
    Insoweit ist der Krankengeldbezieher bei der Feststellung der Umlagepflicht (U1) zu berücksichtigen. Elterngeldbezieher werden dagegen nicht berücksichtigt, da diese in der Regel auch in Elternzeit sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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