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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Umlage U1 bei sozialversicherungspflichtigem Fremdgeschäftsführer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich sehe es doch richtig, dass ein sozialversicherungspflichtiger Fremdgeschäftsführer keine Umlage 1 zahlen muss, sondern lediglich Umlage 2.

    Freundliche Grüße

    Thomas Derichs

  • 02
    RE: Umlage U1 bei sozialversicherungspflichtigem Fremdgeschäftsführer

    Sehr geehrter Herr Derichs,
     
    bei Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen. Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen.
    Insolvenzgeldumlagebeiträge sind ebenfalls zu zahlen.
     
    Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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