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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Umlage U 1 Geschäftsführer

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben bisher für unseren GF Umlage 1 Beiträge abgeführt und auch LFZG gelten machen können. Nun gibt es angeblich schon seit 01.01.2025 eine neue gesetzliche Regelung die dies aufhebt.

    Könnten Sie uns bitte die gesetzliche Grundlage mitteilen und ob es in Ausnahmefällen doch möglich ist bei abgeführten Beiträgen U1 eine Lohnfortzahlung anzufordern.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe. MFG Anita Stegert

  • 02
    RE: Umlage U 1 Geschäftsführer

    Hallo Frau Stegert,
     
    die von Ihnen beschriebenen Regelungen im Zusammenhang mit Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH sind bezüglich der Umlagen „U1“ und „U2“ den „Grundsätzlichen Hinweisen, Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)“ vom 19. November 2019 zu entnehmen.
     
    Da die grundsätzlichen Hinweise kein Datum bezüglich der Umsetzung beinhaltet, war diese bereits ab dem 19. November 2019 vorzunehmen.
     
    Warum solche Fälle erst seit dem 01.01.2025 umzusetzen sind, können wir im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen. Die deutsche Rentenversicherung berücksichtigt nach unserem Kenntnisstand dies bereits bei vorzunehmenden Betriebsprüfungen im Rahmen der Verjährungsfristen.
     
    Eine von Ihnen angesprochenen „Ausnahmeregelung“ gibt es hierbei nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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