Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben bisher für unseren GF Umlage 1 Beiträge abgeführt und auch LFZG gelten machen können. Nun gibt es angeblich schon seit 01.01.2025 eine neue gesetzliche Regelung die dies aufhebt.
Könnten Sie uns bitte die gesetzliche Grundlage mitteilen und ob es in Ausnahmefällen doch möglich ist bei abgeführten Beiträgen U1 eine Lohnfortzahlung anzufordern.
Vielen Dank für Ihre Hilfe. MFG Anita Stegert