Sehr geehrtes Expertenteam,
zur Übungsleiterpauschale haben wir eine grundsätzliche Frage.
Der Übungsleiter darf für die gleiche Tätigkeit nicht angesetzt werden.
Wie ist die Definition "gleiche Tätigkeit" zu deuten?
-ist hier der gleiche AG gemeint
-ist hier das gleiche Tätigkeitsfeld gemeint, dass jedoch bei unterschiedlichen AG ausgeübt werden kann
Kann in untenstehenden Beispielen die Übungsleiterpauschale angesetzt werden?
Bsp.1
AG 1: Krankenschwester
AG 2: Heilerziehungspflegerin
Bsp. 2
AG 1: Ausbildung Heilerziehungspfleger
AG 2: Pflegehelfer
Bsp. 3. --> gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin
AG 1 : Pädagogische Fachkraft
AG 2: Heilerziehungspflegerin
Bsp. 4
AG 1: Altenpflegerin
AG 2: Heilerziehungspflegerin
Darf der Übungsleiter angesetzt werden, wenn bei beiden Arbeitgebern die gleiche Tätigkeit z.B. Heilerziehungspfleger ausgeübt wird?
Danke vorab.