Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Nachwuchskraft, die ihre Kind-krank-Tage auf den anderen Elternteil übertragen möchte. Eine Übertragung ist jedoch nur möglich, wenn beide Elternteile eine Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. § 19 Berufsbildungsgesetz regelt, dass Auszubildenden die Vergütung bis zu 6 Wochen je Verhinderungsfall fortzuzahlen ist, wenn sie aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen. Dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes. Daher hat die Nachwuchskraft u.E. keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld und eine Übertragung ist insofern nicht möglich. Auch die Krankenkasse dürfte in diesem Fall nicht zahlen. Liegen wir hier richtig mit unserer Meinung?