Hallo,
unsere Mitarbeiterin ist seit über 10 Jahren durchgehend in Elternzeit. Sie scheidet zum 31.01.2026 aus dem Unternehmen aus. In diesem Zusammenhang bekommt sie 100 Überstunden als "Einmalzahlung" ausbezahlt, die sie vor der Elternzeit angesammelt hat. Da sie seit 10 Jahren keine SV-Tage hat, wird die Auszahlung nicht verbeitragt. Einem Entgeltabrechnung mit SV-Tag kann die Zahlung nicht mehr zugeordnet werden.
Ist es korrekt, wenn die Einmalzahlung in diesem Fall nicht verbeitragt wird?