Liebes Expertenteam,
die Vereinfachungsregel besagt, dass angesammelte Überstunden, die nicht regelmäßig ausgezahlt werden, nur bis zum 31.12. des Jahres spätestens 31.03. des Folgejahres ausgezahlt werden dürfen in Form der Einmalzahlung. Nun habe ich den Fall, dass es schon nach dem 31.3. ist und die Stunden eventuell auch aus 2023 noch stammen könnten. Wie soll ich das SV rechtlich ordentlich abrechnen, wenn ich weder in das Jahr 2023 komme noch der Arbeitnehmer eine ordentliche Aufschlüsselung hinbekommt für die Monate? Gibt es eine Lohnart die es jetzt noch richtig abrechnen kann?
Vielen Dank