Sehr geehrtes Expertenteam,
könnten Sie uns bitte weiterhelfen.
Ein Arbeitnehmer ist am 31.7.2024 ausgetreten (201 SV-Tage in 2024) und erhält im Januar 2026 eine Nachzahlung als Überstd.- und Urlaubsabgeltung brutto lt. Vergleichsurteil in 2026.
Die Abgeltung kann nicht aufgeteilt werden.
Ist es richtig, dass die Abgeltung dem letzten abzurechnenden Monat also Juli 2024 zugeordnet werden muss (Entstehungsprinzip) als Einmalzahlung aus Vereinfachunsgründen.
In der Lohnsoftware kann der Lohnabrechnungszeitraum 2024 nicht mehr aufgerollt werden.
Somit müssten wir über SV-Meldungen die korrigierten Beitragsnachweise und die korrigierte Abmeldung erstellen. Auch die Lohnabrechnung Juli 2024 muss manuell erstellt werden.
Die Lohnsteuer wird als Zuflussprinzip im Januar als Sonstiger Bezug abgerechnet.
Bitte um Ihre Einschätzung und Beurteilung.
Herzlichen Dank.
Ihre Lohnabrechner 02