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  • 01
    Überstunden regelmäßig im Folgemonat abrechnen

    Guten Tag sehr geehrte Experten,

    wir haben zum 01.01.2026 eine regelmäßige Überstundenauszahlung in unsere neuen Arbeitsverträge aufgenommen und für Bestands-Mitarbeiter, die damit einverstanden waren, eingeführt. So sollen alle Überstunden, die am Monatsende, 15 übersteigen, im Folgemonat ausgezahlt werden. (max. 15 Stunden bleiben am Monatsende für gewünschten Freizeitausgleich stehen).

    Die Überstunden sollen im Folgemonat abgerechnet und verbeitragt werden, ohne, dass der Vormonat aufgerollt wird.

    Ich habe gelesen, dass die regelmäßige Überstundenabrechnung im Folgemonat einmalig mit der Einzugsstelle abzustimmen ist. Müsste man hier mit jeder einzelnen Krankenkasse eine Abstimmung treffen oder wie wäre hier die richtige Vorgehensweise und welche Form ist hier vorgeschrieben?

    Akzeptieren die Krankenkasse in der Regel diese Vorgehensweise?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


    Andrea Schmidt


     

  • 02
    RE: Überstunden regelmäßig im Folgemonat abrechnen

    Sehr geehrte Frau Schmidt,
     
    grundsätzlich sind laufendes Arbeitsentgelt dem Monat der Erarbeitung zuzuordnen. Dies gilt auch für Überstunden. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung kommt es dabei nicht an.
     
    Im Rahmen einer Vereinfachungsregelung können z. B. Mehrarbeitsstunden, die regelmäßig bis zu zwei Monaten nach dem Monat der Erarbeitung abgerechnet werden, für die Beitragsberechnung dem nächsten bzw. übernächsten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden.
     
    Dabei muss die zeitliche Zuordnung regelhaft festgelegt werden. Eine individuelle (monatliche) Entscheidung ist nicht möglich.
     
    Grundsätzlich ist eine diesbezügliche Verfahrensänderungen mit allen Einzugsstellen abzustimmen. In der Praxis werden diese aber regelhaft durch die Einzugsstellen akzeptiert. Eine formlose Information ist ausreichend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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