Guten Tag sehr geehrte Experten,
wir haben zum 01.01.2026 eine regelmäßige Überstundenauszahlung in unsere neuen Arbeitsverträge aufgenommen und für Bestands-Mitarbeiter, die damit einverstanden waren, eingeführt. So sollen alle Überstunden, die am Monatsende, 15 übersteigen, im Folgemonat ausgezahlt werden. (max. 15 Stunden bleiben am Monatsende für gewünschten Freizeitausgleich stehen).
Die Überstunden sollen im Folgemonat abgerechnet und verbeitragt werden, ohne, dass der Vormonat aufgerollt wird.
Ich habe gelesen, dass die regelmäßige Überstundenabrechnung im Folgemonat einmalig mit der Einzugsstelle abzustimmen ist. Müsste man hier mit jeder einzelnen Krankenkasse eine Abstimmung treffen oder wie wäre hier die richtige Vorgehensweise und welche Form ist hier vorgeschrieben?
Akzeptieren die Krankenkasse in der Regel diese Vorgehensweise?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Andrea Schmidt