Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der zum 31.03.2025 ausgeschieden ist.
Nun ist aufgefallen, dass er über Monat Überstunden geleistet hat, die nicht ausgezahlt wurden. Im Rahmen der tariflichen Ausschulussfrist (hier 6 Monate) sollen diese Überstunden jetzt ausbezahlt werden.
Die Überstunden aus Januar bis März könne ja mit der Vereinfachungsregel ausbezahlt werden?Doch wie verbeitrage ich die Überstunden für die Monate aus 2024. Die Vereinfachungsregel greift hier ja nicht mehr, da wir nach dem 31.03.2025 sind, oder?
Gibt es hier Ausnahmen, da der Mitarbeiter ausgeschieden ist?
Wie wäre der Fall, wenn der Mitarbeiter noch im Dienst wäre?
Wir freuen uns über eine Rückmeldung.
Vielen Dank und viele Grüße Katharina Becker