Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter ist seit März 2019 arbeitsunfähig und hatte vorher einige Überstunden angesammelt. Da nicht absehbar ist, ob der Mitarbeiter vor Beginn der Altersrente nochmal arbeitsfähig ist, würden wir ihm die Überstunden gerne ausbezahlen. Ist hier sozialversicherungsrechtlich etwas zu beachten, da er bereits seit geraumer Zeit aus der Entgeltfortzahlung draußen ist? Ist die Zahlung zu melden - Wenn ja, mit welchem Abgabegrund?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.