Wir haben einen Mitarbeiter, der im laufenden Monat aufgrund eines dringenden Projektes 9 Überstunden gemacht hat. Diese sollen im laufenden Monat mit ausbezahlt werden. Dadurch kommt der Mitarbeiter über die monatliche BBG KV/PV und diese Beiträge werden begrenzt, wenn wir das als laufenden Bezug abrechnen.
Im Netz habe ich gefunden, dass der Arbeitgeber diese Überstunden beitragsrechtlich wie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandeln kann. Damit würden dann KV/PV Beiträge anfallen.
Ich bin jetzt verunsichert, ob eine Abrechnung als laufender Bezug korrekt bzw. möglich ist? Ich verstehe es so, dass der Arbeitgeber als Einmalbezug erfassen KANN, aber die Erfassung als laufender Bezug auch richtig wäre.
Wie mache ich es korrekt?
Danke!