Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben den Fall, dass eine Mitarbeiterin auf Minijob Basis bis 11.05.25 angestellt ist. Ab 12.05. hat sie befristet bis 30.06.25 einen Vertrag auf 18 Std mit einem Gehalt in Höhe von 1.824,75 € erhalten. Ab 01.07.25 soll sie wieder auf Minijob Basis mit einem Gehalt in Höhe von 556,00 € abgerechnet werden. Gehen wir richtig der Annahme, dass wir das Gehalt ab 01.07. weiterhin steuer- und Sozialversicherungspflichtig abrechnen müssen und dies erst wieder ab 01.01.26 auf Minijob umstellen können?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.