Expertenforum - Überschreitung Minijob Grenze ab 12.05.25

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  • 01
    Überschreitung Minijob Grenze ab 12.05.25

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben den Fall, dass eine Mitarbeiterin auf Minijob Basis bis 11.05.25 angestellt ist. Ab 12.05. hat sie befristet bis 30.06.25 einen Vertrag auf 18 Std mit einem Gehalt in Höhe von 1.824,75 € erhalten. Ab 01.07.25 soll sie wieder auf Minijob Basis mit einem Gehalt in Höhe von 556,00 € abgerechnet werden. Gehen wir richtig der Annahme, dass wir das Gehalt ab 01.07. weiterhin steuer- und Sozialversicherungspflichtig abrechnen müssen und dies erst wieder ab 01.01.26 auf Minijob umstellen können?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Überschreitung Minijob Grenze ab 12.05.25

    Hallo Frau Umkehrer,
     
    wie Sie bereits korrekt festgestellt haben, unterliegt die Beschäftigung durch die Entgelterhöhung ab dem 12.05.2025 der Sozialversicherungspflicht.
     
    Sofern das regelmäßige Arbeitsentgelt ab 01.07.2025 die Geringfügigkeitsgrenze nicht mehr überschreiten sollte, wird die Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt wieder geringfügig entlohnt über die Minijob-Zentrale abgerechnet.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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