Expertenforum - Überschreitung Jahresarbeitsentgelt

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  • 01
    Überschreitung Jahresarbeitsentgelt

    Hallo,


    ich beschäftige in meinem Betrieb einen Mitarbeiter, der im Moment Teilzeit arbeitet und versicherungspflichtig ist. Ab dem 01.01.2026 arbeitet er Vollzeit und überschreitet dann die Jahresarbeitsentgeltsgrenze.


    Ab wann wird er dann versicherungsfrei? Ab dem 01.01.2026 sofort oder erst zum 01.01.2027, wenn er auch die Jahresarbeitsentgeltsgrenze für 2027 überschreitet?


    Vielen Dank.


    Peter Weber

  • 02
    RE: Überschreitung Jahresarbeitsentgelt

    Hallo Herr Weber,
     
    bei einer Entgelterhöhung zum 1. Januar, die erstmalig im Laufe der Beschäftigung zu einem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt, kommt es frühestens zum 31. Dezember dieses Jahres zum Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht. Grund hierfür ist, dass der Anspruch auf das erhöhte Entgelt erst im Laufe des Kalenderjahres (wenngleich auch zum 1. Januar) entstanden ist.
     
    Das Gesetz schiebt also den Zeitpunkt, zu dem eine bestehende Versicherungspflicht als Arbeitnehmer wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze enden kann, generell auf das Kalenderjahresende hinaus.
     
    Auf Ihren Sachverhalt bezogen bedeutet dies, dass für den Mitarbeiter die Krankenversicherungspflicht frühestens zum 31.12.2026 endet, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2027 überschreitet, weil die Umsetzung der Entgelterhöhung – und damit der Anspruch auf das erhöhte Entgelt – erst im Laufe des Kalenderjahres 2026 (hier: ab Januar 2026) erfolgt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Überschreitung Jahresarbeitsentgelt

    Hallo Expertenteam,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. In meiner Konstellation ist der Herr nicht erstmalig Überschreiter der Jahresarbeitsentgeltsgrenze, sondern mit der Vollzeit-Tätigkeit erneut Überschreiter. LEider finde ich hierzu nichts im Internet. Tritt in diesem Fall dann gleich zum 01.01.2026 Versicherungsfreiheit ein?


    VIelen Dank.


    Peter Weber

  • 04
    RE: Überschreitung Jahresarbeitsentgelt

    Hallo Herr Weber,
     
    die Tatsache, dass der Mitarbeiter vor der krankenversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber bereits krankenversicherungsfrei beschäftigt war, hat auf die dann vorzunehmende versicherungsrechtliche Beurteilung keine Auswirkungen.
     
    Dies sich aus den grundsätzlichen Hinweisen des GKV-Spitzenbandes zur „Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze“ vom 20. März 2019 ergebenden Regelungen sind hier analog anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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