Hallo,
ich beschäftige in meinem Betrieb einen Mitarbeiter, der im Moment Teilzeit arbeitet und versicherungspflichtig ist. Ab dem 01.01.2026 arbeitet er Vollzeit und überschreitet dann die Jahresarbeitsentgeltsgrenze.
Ab wann wird er dann versicherungsfrei? Ab dem 01.01.2026 sofort oder erst zum 01.01.2027, wenn er auch die Jahresarbeitsentgeltsgrenze für 2027 überschreitet?
Vielen Dank.
Peter Weber