Liebes Exptertenteam,
die Grenze der geringfügigen Beschäftigung (Minijob-Grenze) darf in einem Zeitraum von zwölf Monaten maximal zweimal überschritten werden, wenn es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, wie beispielsweise eine Krankheitsvertretung oder saisonale Schwankungen. In diesen Monaten darf der Verdienst jeweils nicht mehr als das Doppelte der regulären monatlichen Grenze betragen, also für 2025 bis zu 1.112 Euro, um den Minijob-Status zu erhalten.
Im Monat Juli erfolgt die Auszahlung einer Leistungsorientieren Zahlung und im Monat November eine Jahressonderzahlung.
In diesen Monaten wird die monatliche Grenze der geringf. Beschäftigung überschritten. Betrachtet man das komplette Jahr, so wird die Grenze der geringf. Beschäftigung eingehalten.
Uns stellt sich die Frage:
1. Ist die Überschreitung in den Monaten Juli und November zulässig ? - wären diese als unvorhersehbar (Höhe unbekannt) zu deklarieren oder ist hier der Durchschnittswert für die Betrachtung heranzuziehen?
2. Dürfen nochmal weitere Monate z.B. aufgrund von Krankheit überschritten werden, wenn dies unvorhersehbar ist oder sind die Monate auf Basis der Überschreitung im Juli/November bereits ausgeschöpft?
Um eine kurze Hilfestellung wären wir dankbar.
Danke vorab.