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  • 01
    Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze mit Weihnachtsgeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein geringfügig Beschäftigter mit einem Monatsgehalt von 400€ erhält jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vierfachen Monatsgehaltes. Damit wird die jährliche Verdienstgrenze von 6.672€ nicht überschritten. Allerdings ist der Verdienst in diesem Monat über der doppelten Verdienstgrenze für einmalige Überschreitungen von 1.112€.

    Meine Frage ist nun, ob der Beschäftigte im Monat der Weihnachtsgeldzahlung noch geringfügig abgerechnet werden darf oder der Monat sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss.

    Vielen Dank und beste Grüße

    Katrin Seidel

  • 02
    RE: Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze mit Weihnachtsgeld

    Guten Tag,
     
    eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.
     
    In diesem Zusammenhang ist ein unvorhergesehenes Überschreiten bis zu zwei Monaten von maximal bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze
    zulässig.  Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze in diesem Sinne liegt vor, wenn sich das von dem Arbeitgeber in seiner vorausschauenden Betrachtung ermittelte regelmäßige Arbeitsentgelt aufgrund geänderter Verhältnisse auf einen Betrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erhöht.

    Die in dem vom Arbeitgeber gewählten Jahreszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen
    Arbeitsentgelts geltende Jahresentgeltgrenze wird dadurch überschritten.
     
    Daraus folgt, dass ein unvorhergesehenes Überschreiten erst oberhalb der Jahresgrenzen von 6.672 EUR eintreten kann.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall wird im Rahmen der vorausschauenden Betrachtung unter Berücksichtigung des Weihnachtsgeldes die Jahresgrenze von 6.672 EUR nicht überschritten.
    Die Regelungen zum unvorhergesehenen Überschreiten sind hier nicht anzuwenden. Es verbleibt bei der Bewertung als geringfügige Beschäftigung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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