Sehr geehrte Damen und Herren,
ein geringfügig Beschäftigter mit einem Monatsgehalt von 400€ erhält jährlich ein Weihnachtsgeld in Höhe eines vierfachen Monatsgehaltes. Damit wird die jährliche Verdienstgrenze von 6.672€ nicht überschritten. Allerdings ist der Verdienst in diesem Monat über der doppelten Verdienstgrenze für einmalige Überschreitungen von 1.112€.
Meine Frage ist nun, ob der Beschäftigte im Monat der Weihnachtsgeldzahlung noch geringfügig abgerechnet werden darf oder der Monat sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden muss.
Vielen Dank und beste Grüße
Katrin Seidel