Expertenforum - Überschreitung der Midijob-Grenze wegen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgrafikation

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überschreitung der Midijob-Grenze wegen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgrafikation

    Liebes AOK Team,

    wie läuft es, wenn wir im November eine freiwillige Weihnachtsgrafikation zahlen und dadurch ein MA über die Midijob-Grenze kommt. Einmal, wenn er nur in dem Monat aber nicht vorausschauend mit dieser Zahlung in den nächsten 12 Monaten. Hier bleibt die Midijob-Regelung? Wenn er mit der Zahlung über die Grenze kommt (z.B. wenn jemand jetzt 1850,00 € und 800 € Weihnachtsgrafikation) dann ab sofort raus aus der Midijob-Grenze?


    Über eine Antwort freue ich mich.

     

  • 02
    RE: Überschreitung der Midijob-Grenze wegen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgrafikation

    Guten Tag,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich zwischen 538,01 EUR und 2.000,00 EUR liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.  
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung (für max.12 Monate) zu beurteilen. 
     
    Hierbei gelten nicht die gleichen Maßstäbe wie bei der Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Überschreitung von max. 2 Kalendermonaten).
     
    Bei Beschäftigungen, in denen zwar das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs liegt, das tatsächliche monatliche Arbeitsentgelt jedoch in einzelnen Monaten die Grenzen über- oder unterschreitet (z. B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), kann die für die Beitragsberechnung zu ermittelnde beitragspflichtige Einnahme nicht nach den Regelungen des Übergangsbereichs berechnet werden.
     
    In den Monaten des Überschreitens der oberen Grenze des Übergangsbereichs von 2.000,00 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind nach den für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden Bestimmungen zu tragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Überschreitung der Midijob-Grenze wegen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgrafikation

    Verstehe ich das richtig... im November darf der Übergangsbereich nicht angewendet werden, wenn dieser durch das Weihnachtsgeld einmalig überschritten wird und im Dezember wende ich den Übergangsbereich wieder an?

    Auch wenn durch das Weihnachtsgeld in der vorausschauenden Berechnung der nächsten 12 Monate das durchschnittliche Gehalt den Wert von 2000,00 € nicht überschritten wird?

  • 04
    RE: Überschreitung der Midijob-Grenze wegen Zahlung einer freiwilligen Weihnachtsgrafikation

    Guten Tag,
     
    wir stimmen Ihnen zu, dass im November durch die Einmalzahlung die allgemeinen Beitragsregelungen Anwendung finden und ab Dezember die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs. Es erfolgt grundsätzlich eine monatliche Betrachtungsweise. In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 Euro sind, entgegen der besonderen Berechnung des Übergangsbereiches, die Beiträge aus dem tatsächlichen Arbeitsentgelt zu berechnen.
     
    Die vorausschauende Betrachtung gilt nur für die grundsätzliche Feststellung der Anwendung des Übergangsbereiches, nicht aber für die Beitragsberechnung in den einzelnen Monaten mit Entgelten über der Grenze von 2.000 Euro.
     
    In unserem Fachportal finden Sie weitergehende Informationen:
    Übergangsbereich Beiträge | AOK-Arbeitgeberservice
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.