Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze - ab wann ist der Arbeitnehmer freiwillig bzw. privat krankenversichert

    Guten Tag,

    wenn ich jetzt einen Mitarbeiter über die Beitragsfreiheit- bzw. -pflicht beurteilen muss wie gehe ich vor. Er ist mit seinem jetzigen Gehalt knapp unter der Pflichtgrenze - im Mai bekommt er eine Gehaltserhöhung die ihn dann über die Versicherungspflichtgrenze bringt, kann ich ihn jetzt schon als freiwillig melden?

    Danke für eine Rückmeldung

     

  • 02
    RE: Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze - ab wann ist der Arbeitnehmer freiwillig bzw. privat krankenversichert

    Guten Tag,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnissen festzustellen. Eine solche Feststellung ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei jeder wesentlichen Änderung der Einkommensverhältnisse, bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsentgelteigenschaft, sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen vorzunehmen. Die zum Prognosezeitpunkt (z. B. zum Jahreswechsel) feststehenden bzw. mit hinreichender Sicherheit absehbaren Entgeltveränderungen (Erhöhung bzw. Verminderung) sind zu berücksichtigen.
     
    Besteht in einem Beschäftigungsverhältnis zunächst Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten wird, endet diese – im Falle der Entgelterhöhung – mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt (§ 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V).
     
    Da Sie schildern, dass die Jahresarbeitsentgeltgrenze in 2026 zunächst nicht überschritten wurde, aber unter Berücksichtigung der feststehenden Gehaltserhöhung ab 01.05.2026 die JAE-Grenze übersteigt, endet die Krankenversicherungspflicht zum 31.12.2026.
    Dies ist allerdings auch davon abhängig, ob sein Jahresentgelt die JAE-Grenze von 2027 ebenfalls übersteigt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.