Unser Mitarbeiter erhält ein monatliches Festgehalt von 3500,-- . Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht gewährt. Er erhält aber aufgrund seiner Schichtarbeit Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit , die zum Teil sozialversicherungspflichtig gezahlt werden. Ist der sv-pflichtige Anteil der Zuschläge zu berücksichtigen zur Berechnung ob die JAEG überschritten wird? Und wenn ja - dann muss sicher ein Schnitt der Vormonate ermittelt werden. Auf Basis der letzten 12 Monate?
Danke für Ihre Unterstützung.
Daniela Mertl