Expertenforum - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

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  • 01
    Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Unser Mitarbeiter erhält ein monatliches Festgehalt von 3500,-- . Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden nicht gewährt. Er erhält aber aufgrund seiner Schichtarbeit Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit , die zum Teil sozialversicherungspflichtig gezahlt werden. Ist der sv-pflichtige Anteil der Zuschläge zu berücksichtigen zur Berechnung ob die JAEG überschritten wird? Und wenn ja - dann muss sicher ein Schnitt der Vormonate ermittelt werden. Auf Basis der letzten 12 Monate?

    Danke für Ihre Unterstützung.


    Daniela Mertl

  • 02
    RE: Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Hallo Frau Mertl,

    zum „regelmäßigen“ Jahresarbeitsentgelt gehören alle Einnahmen, die nach § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung darstellen und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden.
     
    Für die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts gilt folgendes:
     
    In einer vorausschauenden Betrachtungsweise ist auf der Grundlage eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt zu ermitteln.
     
    Das monatliche Arbeitsentgelt wird mit zwölf multipliziert. Regelmäßige Einmalzahlungen (z.B. tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden hinzugerechnet. Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung außen vor.

    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt ist immer ein „Jahreswert“, der mit der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze verglichen wird. Die hiernach durchzuführende Prognose erfordert keine alle Eventualitäten berücksichtigende genaue Vorhersage, sondern lediglich eine ungefähre Einschätzung, welches Arbeitsentgelt mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist. Grundlage der Prognose können dabei lediglich Umstände sein, von denen in diesem Zeitpunkt anzunehmen ist, dass sie das Arbeitsentgelt bestimmen werden. Stimmt diese Prognose infolge nicht sicher voraussehbarer Umstände mit dem späteren Verlauf der Entgeltzahlung nicht überein, bleibt die für die Vergangenheit getroffene Feststellung maßgebend.
     
    Zuschläge wie z.B. Schichtzulagen, deren Zahlung regelmäßig erfolgt, sind dann bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu berücksichtigen, wenn die Zahlungen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.
     
    So sind bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts der dem Grunde nach beitragspflichtige Teil der Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zu berücksichtigen, wenn die Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit regelmäßig geleistet wird.
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren und eine versicherungsrechtliche Stellungnahme anzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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