Expertenforum - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Mehrfachbeschäftigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Mehrfachbeschäftigung

    Sehr geehrte Damen und Herren, ein neuer Mitarbeiter, der bisher privat versichert ist, liegt unter der monatlichen JAE. Durch eine weitere Tätigkeit, liegt er jedoch über der JAE und möchte privat versichert bleiben. Ist dies so möglich? Wir würden uns als Nachweis den Arbeitsvertrag und die monatlichen Verdienstabrechnungen vorlegen lassen. Gehen wir mit dieser Vorgehensweise ein Risiko ein? Vielen Dank für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch Mehrfachbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus einer Beschäftigung bzw. mehreren Beschäftigungen die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, ist bei Aufnahme der Beschäftigung, bei einer Änderung der Arbeitsentgelte sowie bei der jährlichen Anpassung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
    Bei mehrfachbeschäftigten Arbeitnehmern ist bei der Beurteilung der Krankenversicherungspflicht/-freiheit das Arbeitsentgelt aus allen Beschäftigungsverhältnissen auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen.
    Unterstellt, dass Ihr Mitarbeiter die weitere Tätigkeit bereits zu Beginn der Beschäftigung in Ihrem Unternehmen ausübt und mit dem dortigen Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, liegt auch in der Beschäftigung bei Ihnen Krankenversicherungsfreiheit vor und der Mitarbeiter kann privat krankenversichert bleiben.

    Sofern in der bestehenden Beschäftigung Krankenversicherungspflicht vorliegt und nur durch Zusammenrechnung mit Ihrer Beschäftigung die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, tritt Krankenversicherungsfreiheit erst mit Ablauf des Kalenderjahres ein, sofern das Gesamtentgelt auch über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des Folgejahres liegt.
    In dieser Konstellation liegt Krankenversicherungspflicht mindestens bis Ende des Jahres vor.
    Die Unterlagen über das weitere Beschäftigungsverhältnis empfehlen wir den Personaldaten beizufügen, damit diese bei einer Betriebsprüfung eingesehen werden können.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.