Sehr geehrtes Expertenteam,
ich bin noch neu im Bereich der Lohnabrechnung und muss mir alles selbst erarbeiten, darum meine vielleicht "dummen" Fragen.
Ein Arbeitnehmer hat in 2024 die JAEG überschritten und wird sie auch in 2025 überschreiten. Er möchte sich nicht privat versichern.
Ich habe mir erlesen, dass eine Abmeldung per 31.12.2024 mit Meldegrund 32 und eine Anmeldung zum 01.01.2025 mit Meldegrund 12 erfolgen muss.
Meine Fragen dazu:
1. Hat der Arbeitnehmer im Jahr 2025 noch immer den Personengruppenschlüssel 101?
2. Da die Firma die Beiträge abführen soll, muss ab 01.01.2025 9111 geschlüsselt werden. Tragen dann somit AG und AN jeweils die Hälfte der restlichen SV-Beiträge (PV, RV, AV)?
3. Kann es sein, dass ich, um die entsprechenden Meldungen zu erhalten, erst den Jahreswechsel vornehmen muss und dort den Beitragsgruppenschlüssel auf 9111 ändern muss, damit ich dann die Meldungen 32 und 12 erhalte? Denn momentan erstellt das Programm eine ganz normale Jahresmeldung.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen