Wir haben zum 01.07.2025 eine neue Mitarbeiterin. Ihr monatliches Entgelt beträgt 6.169€, somit überschreitet sie die BBG in der Krankenversicherung. Muss die Mitarbeiterin vorerst gesetzlich pflichtversichert werden (Beitragsgruppe 1111) oder ist sie mit Beitragsgruppe 9111 freiwillig versichert anzumelden? Und wann ist ein Wechsel in die Privatversicherung möglich bzw. eine freiwillige Versicherung Pflicht?
Herzlichen Dank!