Sehr geehrtes Extpertenteam,
es soll zum 01.08. ein studentischer Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden eingestellt werden. Allerdings ist er noch bis zum 15.08.2022 beim alten Arbeitgeber beschäftigt, ebenfalls als studentischer Mitarbeiter mit 20 Stunden, allerdings nimmt er ab dem 01.08.2022 seinen Resturlaub in Anspruch. Jetzt ist die Frage: darf derjenige als studentischer Mitarbeiter von uns im August geschlüsselt werden, da es um die vorlesungsfreie Zeit handelt, und es ist theoretisch erlaubt, als Werkstudent auch mehr als 20 Wochenstunden zu leisten.
Vielen Dank im Voraus