Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Mitarbeiter, der zum 01.12.2025 bei uns neu angefangen hat.
Vom Entgelt her würde er über die monatliche BBG kommen.
Um in die freiwillige/private KV zu kommen, muss die Überschreitung im laufenden Jahr sein + vorausschauend für das nächste Jahr.
Muss hier eine Überprüfung erfolgen, inwieweit der Mitarbeiter bei seinem vorherigen AG über die moantliche BBG gekommen ist bzw. wie hoch sein SVpflichtiges Bruttoentgelt war, um eine Überprüfung vorzunehmen, inwieweit er Gesamtbetrachtet dieses Jahr die JAEG überschritten hat oder nicht oder ist hier rein regulär das Entgelt in inserem Beschäftigungsverhältnis heranzuziehen, sprich 1/12 für 2025?
Danke Vorab.
--> welche Nachweise müsste er uns hierzu vorlegen?
Unsere Fragestellung kommt auf, da wir auf unsere Wiedervorlage die Überprüfung der JAEG im allgemeinen vorliegen haben.