Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 01.07.2022 hat sich das Tarifentgelt der Sparkassen um 1% erhöht. Die Tariferhöhung führt dazu, dass das monatliche Entgelt die 450 Euro-Grenze übersteigt. In der Hochrechnung für ein Zeitjahr sind zukünftige Entgelterhöhungen usw. nicht zu berücksichtigen. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.22 erhöht sich aber auch die Entgeltgrenze auf 520 Euro pro Monat.
Darf ich bei meiner Hochrechnung zum 01.07.22 die Erhöhung der Entgeltgrenze auf 520 Euro berücksichtigen?
Dann würde ich das Zeitjahr wie folgt rechnen (1.7-30.09 = 3 x 450 Euro und 01.10-30.06 = 9 x 520 Euro).
Oder muss ich wie bisher ab 01.07.22-30.06.22 das Zeitjahr wie bisher mit 450x12 rechnen und ggfs. die Arbeitszeit anpassen, damit der Mitarbeiter geringfügig beschäftigt bleiben kann.
Bitte um kurze Info.
Vielen Dank und einen schönen Tag
Gruß
Steffen Droll