Expertenforum - Übernahme Studiengebühren

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  • 01
    Übernahme Studiengebühren

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mein Mandant möchte seinem Arbeitnehmer die Studiengebühren erstatten. Das Studium erfolgt in betrieblichem Interesse, somit als lohnsteuerfreie Zahlung zu bewerten, weiterhin auch frei in der Sozialversicherung. Frage ist jedoch ob die Erstattung in das Gesamt brutto einzurechnen ist. Ich bin der Auffassung da es sich nicht um Arbeitsentgelt handelt es nicht in das Gesamt brutto einzurechnen ist.

    Folgende Recherche habe ich dazu durchgeführt unter dem Link bei Haufe

    www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lehrgangskosten_idesk_PI42323_HI2680763.html


    Können Sie mir bestätigen das es frei in Lohnsteuer und Sozialversicherung ist und nicht in das Gesamt brutto rein muss.


    Für Ihre freundliche Unterstützung im vorab besten Dank

  • 02
    RE: Übernahme Studiengebühren

    Guten Tag,


    die vom Arbeitgeber getragenen oder übernommenen Studiengebühren sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung, soweit sie steuerrechtlich keinen Arbeitslohn darstellen. Dies gilt sowohl für Studiengebühren, die der Arbeitgeber direkt an die Bildungseinrichtung entrichtet, sofern diese zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gewährt werden, als auch in den Fällen, in denen sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich verpflichtet, die Studiengebühren zu übernehmen.


    Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung ist also von der steuerrechtlichen abhängig. Aus diesem Grund ist die Entscheidung des zuständigen Finanzamts entscheidend.


    Liegt kein steuer- und sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt vor, fließen die Studiengebühren aus unserem Verständnis trotzdem in das Gesamt-Brutto, aber nicht in das Steuer-Brutto und SV-Brutto, ein.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


     

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