Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mandant möchte seinem Arbeitnehmer die Studiengebühren erstatten. Das Studium erfolgt in betrieblichem Interesse, somit als lohnsteuerfreie Zahlung zu bewerten, weiterhin auch frei in der Sozialversicherung. Frage ist jedoch ob die Erstattung in das Gesamt brutto einzurechnen ist. Ich bin der Auffassung da es sich nicht um Arbeitsentgelt handelt es nicht in das Gesamt brutto einzurechnen ist.
Folgende Recherche habe ich dazu durchgeführt unter dem Link bei Haufe
www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/lehrgangskosten_idesk_PI42323_HI2680763.html
Können Sie mir bestätigen das es frei in Lohnsteuer und Sozialversicherung ist und nicht in das Gesamt brutto rein muss.
Für Ihre freundliche Unterstützung im vorab besten Dank