Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie bestätigen, dass die Übernahme der Lohnsteuer aus einem Haftungsbescheid der Lst-AP durch den AG ein Nettolohnbezug für den AN darstellt, welcher wieder Lohnsteuer- und SV-Pflicht auslöst? Der Bescheid der Lst-AP wiederum wird zur Auswertung an die KK übersandt.
Wie verhält es sich dann mit dem Anteil der AN-Beiträge zur SV. Stellt dies wiederum ebenfalls ein Nettolohnbezug dar? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Kluge