Von: Kluge am 25.02.2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie bestätigen, dass die Übernahme der Lohnsteuer aus einem Haftungsbescheid der Lst-AP durch den AG ein Nettolohnbezug für den AN darstellt, welcher wieder Lohnsteuer- und SV-Pflicht auslöst? Der Bescheid der Lst-AP wiederum wird zur Auswertung an die KK übersandt.
Wie verhält es sich dann mit dem Anteil der AN-Beiträge zur SV. Stellt dies wiederum ebenfalls ein Nettolohnbezug dar? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Kluge
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Von: Fachexperte für Steuerrecht am 25.02.2026
Sehr geehrter Fragesteller,
die finanzielle Übernahme der Lohnsteuerbelastung durch den Arbeitgeber ist nach den allgemeinen Vorgaben als (ihrerseits lohnsteuerpflichtige) Vergütung arbeitgeberseits zu beurteilen und wiederum lohnsteuerpflichtig. Zu Fragen der SV-Beiträge bitten wir, die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Themenbereich:
Steuerrecht