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  • 01
    Übernachtungspauschale

    Hallo,


    ein Arbeitgeber stellt seinem Arbeitnehmer einen VW California zur Verfügung. Der wird auch mit 1%-Regelung im Lohn abgerechnet. Der Arbeitnehmer hat wechselnde Baustellen. Jetzt sind in der Reisekostenabrechnung auch Übernachtungspauschalen von 20€ pro Tag aufgeführt, die der Arbeitgeber pro Tag ersetzt. Theoretisch ist das ja möglich, aber bei Nutzung eines Schlafwagens bzw. in einem Fahrzeug ist die Übernachtungspauschale doch ausgeschlossen.

    Wie wird so ein Campingmobil angesehen? Mitunter werden doch auch Gebühren verlangt, wenn das Fahrzeug hinstellt.

  • 02
    RE: Übernachtungspauschale

    Hallo Knupferehi,

    die Übernachtungspauschale - auch Hotel- oder auch Unterkunftspauschale genannt - ist ein steuerfreier Pauschbetrag, den Unternehmen ihren dienstreisenden Beschäftigten pro Nacht zahlen können, die sie in einer Unterkunft verbracht haben.

    Wird die Übernachtungspauschale steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt, unterliegt diese auch der Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

    Demzufolge ist in Ihrem Fall vordergründig zu klären, ob bei Nutzung des Campingmobils als Beherbergungsstätte die Übernachtungspauschale steuerfrei abgerechnet werden kann. Das zuständige Finanzamt ist daher hinsichtlich der steuerrechtlichen Bewertung zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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