Expertenforum - Übermittlung der Daten für die PKV - ELStAM Datenbank (BZSt)

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  • 01
    Übermittlung der Daten für die PKV - ELStAM Datenbank (BZSt)

    Sehr geehrtes Expertenteam

    ab 01.01.2026 werden o.g. Daten automatisiert von der PKV an das BZSt übermittelt und als ELStAM-Merkmal zusammen mit den anderen Merkmalen, wie z.B. Steuerklasse, zum Abruf für den Arbeitgeber übermittelt.

    Dazu drei Fragen:

    1. Werden sowohl die Beiträge zur Erlangen des AG-Zuschusses (§ 257 SGB V) als auch für den steuerlichen Vorsorgeaufwand (§ 10 EStG) übermittelt

    2. Wenn ein ehemaliger Beamter zwischenzeitlich seine Pension erhält, spricht etwas dagegen, dass dieser der Übermittlung widerspricht, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, der die ELStAM-Daten abruft?

    3. Wenn der AN widerspricht, werden die Daten dann dennoch - für die Einkommensteuererklärung - an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt?

    Vielen Dank.

    MfG

    Personalabteilung (PA)

  • 02
    RE: Übermittlung der Daten für die PKV - ELStAM Datenbank (BZSt)

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zu den gestellten Fragen (in der dortigen Nummerierung) dürfen wir mitteilen:


    1. Ja, gemäß § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG (dort Buchstabe a und b) werden die Daten für beide Bereiche übermittelt.

    2. Nein.

    3. Ja.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
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