Sehr geehrtes Expertenteam
ab 01.01.2026 werden o.g. Daten automatisiert von der PKV an das BZSt übermittelt und als ELStAM-Merkmal zusammen mit den anderen Merkmalen, wie z.B. Steuerklasse, zum Abruf für den Arbeitgeber übermittelt.
Dazu drei Fragen:
1. Werden sowohl die Beiträge zur Erlangen des AG-Zuschusses (§ 257 SGB V) als auch für den steuerlichen Vorsorgeaufwand (§ 10 EStG) übermittelt
2. Wenn ein ehemaliger Beamter zwischenzeitlich seine Pension erhält, spricht etwas dagegen, dass dieser der Übermittlung widerspricht, da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, der die ELStAM-Daten abruft?
3. Wenn der AN widerspricht, werden die Daten dann dennoch - für die Einkommensteuererklärung - an das Wohnsitzfinanzamt übermittelt?
Vielen Dank.
MfG
Personalabteilung (PA)