Hallo,
zum 31.01.2026 ist der Arbeitnehmer ausgeschieden. Ich habe jetzt erfahren, dass der AN den Dienstwagen kostenlos übernimmt. Dies entspricht einen geldwerten Vorteil. Ich habe vom Autohaus einen Händlereinkaufswert erhalten. Muss ich diesen Wert versteuern. Ist eine Pauschalierung möglich? Ist es als Lohn zu berücksichtigen oder als Sachbezug?