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  • 01
    Überlassung Firmenwagen nach Austritt

    Hallo,

    zum 31.01.2026 ist der Arbeitnehmer ausgeschieden. Ich habe jetzt erfahren, dass der AN den Dienstwagen kostenlos übernimmt. Dies entspricht einen geldwerten Vorteil. Ich habe vom Autohaus einen Händlereinkaufswert erhalten. Muss ich diesen Wert versteuern. Ist eine Pauschalierung möglich? Ist es als Lohn zu berücksichtigen oder als Sachbezug?



     

  • 02
    RE: Überlassung Firmenwagen nach Austritt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wie bereits vermutet, muss der geldwerte Vorteil der Übereignung des Fahrzeugs erfasst und versteuert werden.


    Dabei ist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht der Händler-Einkaufspreis maßgeblich, sondern der Marktpreis des Fahrzeugs, den der Arbeitnehmer hätte aufwenden müssen. Entscheidend ist also nicht der beim Arbeitgeber eintretende Vermögensverlust, sondern der beim Arbeitnehmer objektiv entstehende Vermögensvorteil (ersparter Betrag für Kauf des Fahrzeugs). Es ist nicht relevant, ob der Arbeitnehmer das Fahrzeug eventuell direkt anschließend verkauft oder verkaufen will.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Eine Pauschalversteuerung des Vorteils ist nach § 37b EStG denkbar (30%), allerdings nur einheitlich für alle Geschenke des jeweiligen Kalenderjahres und nur, wenn der Vorteil höchstens EUR 10.000 beträgt.

     

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