Expertenforum - Überlassung betriebliches Handy und Vertrag nach Austritt

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  • 01
    Überlassung betriebliches Handy und Vertrag nach Austritt

    Guten Tag,

    bei einem Unternehmen gibt es drei Mitarbeiter, die in den nächsten Wochen ausscheiden.


    Die Mitarbeiter dürfen das betriebliche Handy behalten und erhalten zusätzlich einen Betrag von ca. 200,00 € bis 300,00 €, wenn Sie den bestehenden Handyvertrag (relativ neu) übernehmen.


    Nun ergeben sich für mich zwei Sachverhalte:


    1. Geldwerter Vorteil durch die Überlassung des Handys, diesen würde ich pauschal §40 Abs. 2 Nr. 5 mit 25% versteuern und wäre sozialversicherungsfrei.

    Geldwerter Vorteil = Buchwert - Zuzahlung des Arbeitnehmers (alternativ könnte man den Marktwert des Handys ermitteln.)


    2. Die Zahlung des Betrages für die Übernahme des Handyvertrages wäre Arbeitslohn nach §19 EStG und somit ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohnbestandteil.


    Ich möchte mich bei Ihnen bedanken und freue mich auf ein Feedback.


    Viele Grüße Annalena

     

  • 02
    RE: Überlassung betriebliches Handy und Vertrag nach Austritt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die Übereignung des Telefons kann - wie beabsichtigt - § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG angewendet werden. Der geldwerte Vorteil kann nicht mit dem Buchwert, sondern muss nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG mit dem üblichen Endpreis bemessen werden. (Übliche Preisnachlässe können durch Pauschalabschlag in Höhe von 4 % abgebildet werden.) Niedrigere am Markt gültige Preise können z.B. durch Internet-Recherche ermittelt und für die Nachweisführung gegenüber den Finanzbehörden dokumentiert werden.


    Der zusätzlich (mit Blick auf künftige laufende Vertragskosten) gezahlte Betrag ist - wie erkannt und geplant - als Vergütung (sonstiger Bezug) zu versteuern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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