Guten Tag,
bei einem Unternehmen gibt es drei Mitarbeiter, die in den nächsten Wochen ausscheiden.
Die Mitarbeiter dürfen das betriebliche Handy behalten und erhalten zusätzlich einen Betrag von ca. 200,00 € bis 300,00 €, wenn Sie den bestehenden Handyvertrag (relativ neu) übernehmen.
Nun ergeben sich für mich zwei Sachverhalte:
1. Geldwerter Vorteil durch die Überlassung des Handys, diesen würde ich pauschal §40 Abs. 2 Nr. 5 mit 25% versteuern und wäre sozialversicherungsfrei.
Geldwerter Vorteil = Buchwert - Zuzahlung des Arbeitnehmers (alternativ könnte man den Marktwert des Handys ermitteln.)
2. Die Zahlung des Betrages für die Übernahme des Handyvertrages wäre Arbeitslohn nach §19 EStG und somit ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Lohnbestandteil.
Ich möchte mich bei Ihnen bedanken und freue mich auf ein Feedback.
Viele Grüße Annalena