Liebes Expertenteam,
ein Mitarbeiter, der im Übergangsbereich abgerechnet wird, hat zum 15.06.25 gekündigt.
Darf er in dem Abrechnungsmonat Juni ebenfalls 2.000 € brutto erhalten (z.B. durch Urlaubsabgeltung) oder wird die maximale Grenze heruntergerechnet?