Expertenforum - Übergangsgeld halber Monat

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  • 01
    Übergangsgeld halber Monat

    Liebes Expertenteam,


    ein Mitarbeiter, der im Übergangsbereich abgerechnet wird, hat zum 15.06.25 gekündigt.

    Darf er in dem Abrechnungsmonat Juni ebenfalls 2.000 € brutto erhalten (z.B. durch Urlaubsabgeltung) oder wird die maximale Grenze heruntergerechnet?

     

  • 02
    RE: Übergangsgeld halber Monat

    Hallo Lohnabrechner05,
     
    in den Fällen, in denen nicht für einen vollen Kalendermonat Arbeitsentgelt erzielt wird (z. B. bei Beginn bzw. Ende der Beschäftigung im Laufe eines Kalendermonats) ist – ausgehend von der monatlichen beitragspflichtigen Einnahme – die anteilige beitragspflichtige Einnahme zu berechnen.
     
    Es ist unerheblich, ob das anteilige Arbeitsentgelt unterhalb des Übergangsbereichs liegt. Für die Anwendung der besonderen beitragsrechtlichen Regelungen im Übergangsbereich ist in diesen Fällen allein auf das auf einen vollen Kalendermonat hochgerechnete Arbeitsentgelt abzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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