Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage zum Thema Übergangsgeld.
Eine unserer Angestellten erhält derzeit Krankengeld und wird voraussichtlich für drei Wochen eine Rehabilitationsmaßnahme wahrnehmen. Im Anschluss ist mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut eine Krankschreibung aufgrund derselben Erkrankung zu erwarten. Nach meinem Verständnis ruht das Krankengeld während des Zeitraums des Übergangsgeldes, und nach den drei Wochen würde sie automatisch wieder direkt ins Krankengeld wechseln. Ist dies korrekt?
Vielen Dank und freundliche Grüße