Hallo,
ich habe eine Arbeitnehmerin in einem Midijob, als über 556 Euro verdienst. Im August ist es allerding so, dass Sie aufgrund geringerer Stundenanzahl unter 556 Euro verdient. Muss ich die Arbeitnehmerin nun für diesen einen Monat als Minjob abrechnen und dann im nächsten Monat wieder als Midijob? Oder ist es möglich die Grenze einmalig zu unterschreiten?. Vielen Dank für eine Rückmeldung.