Hallo Experten-Team,
wir haben heute Fragen zum Übergangsbereich bei weiterem Einkommen.
Das Entgelt aus mehreren steuerpflichtigen Beschäftigungen ist für die Beurteilung nach den Regelungen des Übergangsbereichs zusammenzurechnen.
Wie verhält es sich, wenn neben einem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich eine Selbständigkeit, freiberufliche Tätigkeit oder geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird? Diese werden für die Beurteilung nicht hinzugerechnet, richtig?
Sollte ein Mitarbeitender neben seinem Arbeitsentgelt im Übergangsbereich eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung oder eine Pension (z. B. Deutsche Post) beziehen, wie verhält sich dann die Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs?
Besten Dank für Ihr Feedback und freundliche Grüße