Liebes Team,
unsere Mitarbeitende verdient bei uns EUR 1800,00 und ist freiberuflich selbständig mit im Schnitt EUR 400,00 monatlich. Muss eine selbständige Tätigkeit beim Übergangsbereich Berücksichtigung finden?
mfg
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Liebes Team,
unsere Mitarbeitende verdient bei uns EUR 1800,00 und ist freiberuflich selbständig mit im Schnitt EUR 400,00 monatlich. Muss eine selbständige Tätigkeit beim Übergangsbereich Berücksichtigung finden?
mfg
Guten Tag,
Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden.
Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit sind nicht zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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