Expertenforum - Übergangsbereich und Einmalzahlung

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  • 01
    Übergangsbereich und Einmalzahlung

    Liebes TEam,


    unser AN verdient regelmäßig monatl. 1900,00 EUR und im November

    a. 1300,00 (Jahresverdienst 24100,00)

    b. 1100,00 (Jahresverdienst 23900,00)

    ist in beiden Fällen in den Monate ausßer November der Übergangsbereich anzuwenden?

    mfg


     

  • 02
    RE: Übergangsbereich und Einmalzahlung

    Guten Tag,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne zwischen 556,01 € und 2.000,00 €) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts oder auch Erhöhung der Grenzen des Übergangsbereichs) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Einmalige Einnahmen, deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.
     
    Bei der Antwort auf Ihre Frage gehen wir davon aus, dass die Einmalzahlungen tarif- oder arbeitsvertraglich vereinbart sind du somit bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgeltes zu berücksichtigen sind.
     
    Bei Variante A liegt das regelmäßige Arbeitsentgelt nicht mehr im Übergangsbereich (24.100 Euro : 12 = 2.008,33 Euro). Der Übergangsbereich ist nicht anzuwenden.
    Bei Variante B kommt der Übergangsbereich zur Anwendung, da dass regelmäßige Arbeitsentgelt die Grenze nicht überschreitet (23. 900 : 12 = 1.991,66 Euro) Hier findet der Übergangsbereich Anwendung. In Monaten mit Überschreitung (z.B. November) wird die Beitragsberechnung „normal“ durchgeführt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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