Expertenforum - Übergangsbereich Prognose in Verbindung mit einer geringfügigen Beschäftigung

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  • 01
    Übergangsbereich Prognose in Verbindung mit einer geringfügigen Beschäftigung

    Guten Tag, für die Prüfung, ob das Einkommen (monatlich 1640 €) eines Werkstudenten in den Übergangsbereich fällt, teilte der Betroffene mit, dass er neben der Tätigkeit bei uns, noch eine geringfügige Beschäftigung bis 556 € ausübt. Ist es korrekt, dass bei Vorliegen von nur einer Beschäftigung innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze, das Einkommen daraus nicht zu den Einkünften von 1640 € addiert wird und somit im vorliegenden Fall der Übergangsbereich anzuwenden ist?


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen ZB Entgelt

  • 02
    RE: Übergangsbereich Prognose in Verbindung mit einer geringfügigen Beschäftigung

    Hallo ZB Entgelt,
     
    für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 556,01 € bis 2.000,00 € ist die Beitragsberechnung im Übergangsbereich vorzunehmen.
     
    Werden mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt, sind für die Prüfung der Anwendung des Übergangsbereichs nur die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen, die aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen erzielt werden.
     
    Arbeitsentgelt aus der „ersten“ geringfügig entlohnten Beschäftigung, welche neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (hier: Werkstudentenbeschäftigung) ausgeübt wird, bleibt dagegen bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zwecks Anwendung der Regelungen des Übergangsbereichs unberücksichtigt.    
     
    Somit bestätigen wir Ihre Vermutung, dass in einem solchen Fall für die Anwendung des Übergangsbereichs ausschließlich das Entgelt aus der Werkstudentenbeschäftigung zu berücksichtigen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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