Hallo :-)
Eine Beschäftigte ist in einem Teilzeit-Arbeitsverhältnis. das Entgelt liegt monatlich im Übergangsbereich. Die Teilzeit ist befristet. Ab September 2023 geht die Beschäftigte wieder in Vollzeit arbeiten. Muss diese Erhöhung der Arbeitszeit bereits bei der Beurteilung zu Jahresbeginn berücksichtigt werden. Dann liegt auf das Jahr betrachtet keine Beschäftigung im Übergangsbereich mehr vor. Oder muss die Beschäftigt bis 31.08.2023 nach den Regelungen des Übergangsbereich behandelt werden und ab 01.09.2023 als normal SV-pflichtige Beschäftigte?
MFG