Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben hier folgenden Fall:
eine pensonierte Beamtin, die Versorgungsbezüge (Stkl. 1) erhält, arbeitet nebenberuflich (Stkl. 6) und erhält ca. 1600€ monatlich.
Wie sind hier die Regelungen für den Übergangsbereich:
Muss dieser hier angewendet werden?
Darf er angewendet werden?
Darf er nicht angewendet werden?
Herzlichen Dank für eine Antwort,
mit freundlichen Grüßen
Ch. Zachmeier