Sehr geehrtes Expertenteam,
betreffend dem Übergangsbereich haben wir bereits Informationen eingeholt.
Es heist, dass bei jeder Änderung vorausschauen für ein Jahr eine neue Beurteilung vorzunehmen ist.
Wir haben eine Fallkonstallation, wo uns die Umsetzung jedoch noch etwas unklar ist.
Die Mitarbeiterin hat
reguläres Entgelt: 819,66 €
Jobrad 0,25 %: 11,00 €
Entgeltumwandlung Jobrad: 151,27 €
VL Anteil: 1,36 €
Gesamt: 680,75 €
Sie ist somit eindeutig im Übergangsbereich.
Die Mitarbeiterin lässt sich für den Zeitraum Januar - Juni Stunden auszahlen, so dass sich das Entgeld wie folgt ändert:
reguläres Entgelt: 1639,32 €
Jobrad 0,25 %: 11,00 €
Entgeltumwandlung Jobrad: 151,27 €
Auszahlung Plusstunden: 753,92 €
VL Anteil: 2,73 €
Gesamt: 2255,70 €
Unklar ist jedoch, wie die Entgeltbestandteile vom Jobrad mit zu berücksichtigen sind. Ist die Entgeltumwandlung entsprechend der Beurteilung in Abzug zu bringen?
1. Was ist unter "Änderung" alles zu verstehen. Handelt es sich hierbei um rein vertragliche Änderungen wie Arbeitszeit, Jobrad etc.?
2. Die auszahlung von Plusstunden kann in unterschiedlichen Monaten erfolgen, was oftmals nicht vorhersehbar ist. Muss mit Auszahlung der Stunden erneut eine vorausschauende Betrachtung für ein Jahr vorgenommen werden?
3. Wie verhält es sich in diesem Beispielfall, wenn die Mitarbeiterin sich für die Zeit vom Januar - Juni Plusstunden auszahlen lässt und hier erstmal nicht in den Übergangsbereich fällt.
Nehme ich eine Beurteilung ab Januar vor, so wäre sie im allgemeinen noch knapp im Übergangsbereich. Schaue ich jedoch die Monate Januar - Juni an, so ist sie nicht im Übergangsbereich.
Welcher Zeitraum ist hier für die Beurteilung vom Übergangsbereich heranzuziehen.
Wie ist die richtige Vorgehensweise vom Blickwinkel eine Beurteilung vorzunehmen.
Für die Beurteilung ist das reguläre Entgelt heranzuziehen.
4. Wenn eine Änderung in der Tarifstufe zum 01.10.2025 ansteht, ist diese bei der vorausschauenden Betrachtung bereits mit einzubeziehen oder ist die neue Beurteilung ab Zeitpunkt der Umsetzung (10.2025) neu vorzunehmen.
5. Entsprechend gleiche Fragestellung im Zusammenhang einer rückwirkenden Tariferhöhung.
--> Abänderung Rückwirkend oder mit tatsächlicher Umsetzung vom Tarifvertrag
6. Werden SVpflichtige ZVK Bestandteile bei der Berechnung zum Übergangsbereich mit einberechnet?
Danke vorab.