Aufgrund einer befristeten Arbeitszeiterhöhung wird für 3 Monate die Midijobgrenze (2.000,00 €) überschritten. Ist das richtig, wenn wir mit Beginn der Arbeitszeiterhöhung 01.04.2025 die Regeln für Midijobber nicht anwenden und sobald das beitragspflichtige Entgelt wieder unter der Grenze liegt, zum 01.07.2025 wenden wir die Regeln für den Übergangsbereich wieder an?
Expertenforum - Übergangsbereich

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Übergangsbereich
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RE: Übergangsbereich
Hallo Studentenwerk,
Ihrer beabsichtigten Vorgehensweise stimmen wir zu.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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