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  • 01
    Übergangsbereich

    Gilt für einen Aktivrentner der bis zu 2000 € verdient auch der Übergangsbereich ?


    und für eine Werkstudentin, die während der Vorlesungszeit 20 Std./Woche arbeitet ?

  • 02
    RE: Übergangsbereich

    Hallo BNW,

    sowohl bei  versicherungspflichtig beschäftigten Rentnern (Beitragsgruppenschlüssel „3321“, Personengruppenschlüssel „119“), die den monatlichen Steuerfreibetrag in Höhe von maximal 2.000,00 € im Rahmen der sogenannten „Aktivrente“ in Anspruch nehmen können, als auch bei Werkstudierenden (Beitragsgruppenschlüssel „0100“, Personengruppenschlüssel „106“) finden die Regelungen des Übergangsbereichs im Kalenderjahr 2026 Anwendung, sofern das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zwischen 603,01 und 2.000,00 € liegt.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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