In einem Personalfall beträgt das SV-Brutto ab Juni 521,69 €.
Nach der bevorstehenden Tariferhöhung (die voraussichtlich in ein paar Monaten umgesetzt wird) wird das SV-Brutto mtl. 541,44 € betragen.
Jetzt mit 521,69 € und künftig mit 541,44 € liegt die Mitarbeiterin mtl. zwar unter der gfB-JAEG (556 €) aber in der Jahresprognose ( mit der Jahressonderzahlung ) liegt sie über der gfB-JAEG (6.672 €).
Deshalb habe ich sie ab Juni umgeschlüsselt auf sv-pflichtig und im Übergangsbereich.
Nun möchte sowohl der Arbeitgeber wie auch die Mitarbeiterin wissen, wie die Abrechnung dann aussieht und wieviel ihr am Ende übrig bleibt.
Da ihr mtl. lfd. Brutto die Bemessungsgrenze nicht erreicht, fallen gar keine Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung an.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies so korrekt ist.
Dann könnten ja alle geringfügig Beschäftigten, die zwar mtl. unter der gfB-JAEG aber in der Jahresprognose über der gfB-JAEG liegen, genauso gut steuer- und sv-pflichtig im ÜB beschäftigt werden. Da bei der Entgelthöhe keine Steuern anfallen und scheinbar auch keine SV-Beiträge im ÜB.
Nehme ich den Übergangsbereich raus, werden die vollen SV-Beiträge abgerechnet, das kann aber ja auch nicht richtig sein.
Können Sie mir eine Auskunft geben ob die Verbeitragung so richtig ist das nur im Monat November mit der Jahressonderzahlung Beiträge für den Arbeitnehmer anfallen ?