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  • 01
    Übereignung Dienstrad an Mitarbeiter bei Kündigung

    Hallo liebes Expertenteam der AOK Bayern,

    Wir haben einen Beschäftigten zum 31.08.2025 gekündigt. Der Beschäftigte hatte ein Fahrrad über das Dienstradleasing vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen bekommen und dafür einen monatlichen Gehaltsverzicht.

    Jetzt wurde vereinbart, dass wir als Arbeitgeber zur Beendigung der Tätigkeit ihm das Fahrrad sozusagen aus dem Leasingvertrag freikaufen und er das Fahrrad behalten darf.

    Aus meiner Sicht müssten wir für den Zeitwert des Fahrrades eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit 30 % vornehmen.

    Wie sieht es in der Sozialversicherung aus? Müssen auch Beiträge für die Übereignung des Fahrrades abgeführt werden?

     

  • 02
    RE: Übereignung Dienstrad an Mitarbeiter bei Kündigung

    Hallo Herr Spindler,
     
    zum Arbeitsentgelt gehören nicht nur Geldleistungen, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses zufließen, sondern auch Einnahmen in Geldeswert wie z. B. freie Unterkunft, freie Verpflegung und andere unentgeltlich oder verbilligt überlassene Waren- und Dienstleistungen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitsentgelts auch als Sachbezug bzw. Sachlohn oder geldwerten Vorteil.
     
    Da Sie anlässlich des „Ausscheidens aus dem Beschäftigungsverhältnis“ vereinbart haben, dass der Arbeitnehmer das Dienstrad vor Ablauf des Leasingvertrags unentgeltlich übernehmen kann, weil Sie als Arbeitgeber das Fahrrad aus dem Leasingvertrag „freikaufen“, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar.
     
    Aufgrund der vorliegenden Entgelteigenschaft im Sinne des § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV ist dieses als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt grundsätzlich der Beitragspflicht zu unterwerfen.
     
    Inwiefern hierbei der Zeitwert des Fahrrades als geldwerter Vorteil nach § 37b Abs.1 EStG pauschal versteuert werden kann, sollte mit dem zuständigen Finanzamt geklärt werden, was aber nichts an der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ändert.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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