Hallo liebes Expertenteam der AOK Bayern,
Wir haben einen Beschäftigten zum 31.08.2025 gekündigt. Der Beschäftigte hatte ein Fahrrad über das Dienstradleasing vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen bekommen und dafür einen monatlichen Gehaltsverzicht.
Jetzt wurde vereinbart, dass wir als Arbeitgeber zur Beendigung der Tätigkeit ihm das Fahrrad sozusagen aus dem Leasingvertrag freikaufen und er das Fahrrad behalten darf.
Aus meiner Sicht müssten wir für den Zeitwert des Fahrrades eine Pauschalversteuerung nach § 37b EStG mit 30 % vornehmen.
Wie sieht es in der Sozialversicherung aus? Müssen auch Beiträge für die Übereignung des Fahrrades abgeführt werden?