Hallo in die Expertenrunde,
ich übernehme zum 01.06.2025 einige AN aus der externen Abrechnung vom Steuerbüro in unsere hauseigene Abrechnung.
Hier bin ich auf mehrere Probleme hinsichtlich der JAE gestoßen, welche ich gern klären möchte.
Fall 1:
AN zum 01.01.2025 eingestellt, JAE wird mit Gehalt eindeutig überschritten, Anmeldung und Abrechnung erfolgte bisher mit 1111;
nach Prüfung der JAE Grenze würde ich den AN jetzt zum 01.06.2025 mit 9111 anmelden wollen
Fall 2:
AN schon länger im Unternehmen, bis 05.2025 mit 9111 abgerechnet, nach meiner JAE Schätzung liegt er in 2025 unter der JAE Grenze (ohne individuelle Ziel-Sonderzahlungen, da nicht hinreichend sicher; JAE Grenze wurde auch 2024 nur durch die o.g. Sonderzahlungen erreicht und überschritten)
Nun meine Fragen dazu:
1. Muss ich die AN davon in Kenntnis setzen, dass wir eine Änderung hinsichtlich der Krankenversicherungsform/-abrechnung vornehmen oder meldet sich die Krankenkasse nach Eingang der neuen Meldungen entsprechend bei den AN selbst?
(Grundsätzlich würde ich den AN sowieso informieren, weiß aber nicht wie es zeitlich schaffbar ist in den nächsten Tagen ... und ich würde auch den Kontakt zur KK suchen wegen der ggf. rückwirkenden Änderung)
2. Muss das Steuerbüro die Abrechnungen 01-05/2025 nachträglich korrigieren (Fall 1: 1111 in 9111 und Fall 2: 9111 in 1111), da die Einschätzung 2025 von Anbeginn offensichtlich nicht korrekt war?
3. Wie verhält es sich im Fall 2, wenn der AN die JAE Grenze dann in 2025 durch die Sonderzahlung letztlich doch überschreitet? Bleibt es dann bei der 1111 Abrechnung? Folglich bleibt es ja dann auch für das Folgejahr bei 1111, sofern die Vorschau wie in diesem Jahr ausfällt (keine Überschreitung ohne Sonderzahlung)?
Danke für eine kurze Rückmeldung Ihrerseits dazu.
MfG AS