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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Über 55 und freiwillig gesetzlich

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich habe einen Arbeitnehmer, der über 55 ist und immer schon freiwillig gesetzlich ist also weit über 5 Jahre. Ab 2026 hat er eine Stunde Verkürzung und ist daher und der JAE.

    Muss ich ihn ab 2026 von 9111 auf 1111 umschlüsseln?

  • 02
    RE: Über 55 und freiwillig gesetzlich

    Guten Tag,
     
    mit Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze tritt Krankenversicherungspflicht ein, so dass Sie die Abmeldung zum 31.12.2025 mit Grund 33 und eine Anmeldung zum 01.01.2026 mit Grund 13 vornehmen müssten.
     
    Die 55-Jahre-Regelung kommt hier nicht zur Anwendung, da bisher eine gesetzliche Krankenversicherung bestand.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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