Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    U2 | Erstattung Beitrag betriebliche Krankenversicherung

    Guten Tag liebes Expertenteam,

    wir bieten die Leistung einer betrieblichen Krankenversicherung für unsere Mitarbeiter an.

    Der monatliche Beitrag i. H. v. 41,55 EUR übernehmen wir als Arbeitgeber im Rahmen des Sachbezuges welcher bis 50,00 EUR steuer - und sozialversicherungsfrei ist.


    Der Betrag wird auf der Gehaltsabrechnung im Bruttobereich angedruckt sowie im Gesamtbruttobetrag berücksichtigt und im Nettobereich wieder abgezogen.


    Meine Frage: Ist der Beitrag des Sachbezuges zur betrieblichen Krankenversicherung bei einem Beschäftigungsverbot über die U2 auch erstattungsfähig?


    Vielen Dank und freundliche Grüße

     

  • 02
    RE: U2 | Erstattung Beitrag betriebliche Krankenversicherung

    Guten Tag,
     
    aus der Umlage U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, die ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind. Dazu gehören:
    Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld während der allgemeinen Mutterschutzfristen
    Das bei Beschäftigungsverboten weitergezahlte Arbeitsentgelt (Mutterschutzlohn)
    Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung aus den Arbeitsentgelten bei Beschäftigungsverboten (in der Satzung der Krankenkasse kann eine pauschale Erstattung des Arbeitgeberbeitragsanteils an den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Beschäftigungsverboten geregelt sein)
    Entgeltbestandteile wie vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zu betrieblichen Versorgungseinrichtungen
     
    Nicht erstattungsfähig sind Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder einmal jährlich geleistete Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung.
     
    Da in ihrer Fragestellung ein monatlicher Betrag aufgewendet wird, spricht nichts gegen eine Erstattungsfähigkeit.
     
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.