Guten Tag liebes Expertenteam,
wir bieten die Leistung einer betrieblichen Krankenversicherung für unsere Mitarbeiter an.
Der monatliche Beitrag i. H. v. 41,55 EUR übernehmen wir als Arbeitgeber im Rahmen des Sachbezuges welcher bis 50,00 EUR steuer - und sozialversicherungsfrei ist.
Der Betrag wird auf der Gehaltsabrechnung im Bruttobereich angedruckt sowie im Gesamtbruttobetrag berücksichtigt und im Nettobereich wieder abgezogen.
Meine Frage: Ist der Beitrag des Sachbezuges zur betrieblichen Krankenversicherung bei einem Beschäftigungsverbot über die U2 auch erstattungsfähig?
Vielen Dank und freundliche Grüße